§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen von Kunden bei und Verträge mit der Tanzmacher GmbH, Fabrikstraße 2a, 15517 Fürstenwalde/Spree (im Folgenden auch „Tanzschule“ genannt), soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Kunden sind Personen, die bei uns einen Kurs buchen (Tanzen, Fitness, Zumba, Pole Dance, etc.) oder an einem Tanzkreis (unbefristeter Tanzkurs) teilnehmen. §2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen der Tanzschule und dem Kunden ist die Erbringung von Dienstleistungen der Tanzschule bezogen auf die gebuchten Tanzkurse, die Teilnahme an einem auf Dauer angelegten Tanzkreis (Hobbytanzen) oder die Teilnahme an sonstigen Kursen (Zumba, Pole Dance, Fitness, etc.). Der Vertrag kommt zustande mit: Tanzmacher GmbH, Fabrikstraße 2a, 15517 Fürstenwalde/Spree. Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der Tanzschule findet in deutscher Sprache statt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs oder Tanzkreis ist ein verbindliches und kostenpflichtiges Angebot des Kunden an die Tanzschule, das auch ohne schriftliche Bestätigung seitens der Tanzschule bindend wird.
Anmeldungen erfolgen in Textform durch Abgabe eines Anmeldeformulars oder durch Bezahlung (auch Anzahlung) des Kurses.
Jede Anmeldung zu einem Kurs oder Tanzkreis zieht automatisch die ausdrückliche und verbindliche Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und der Hausordnung nach sich.
Die Tanzschule ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
§4 Termine
Die Kurstermine werden zu Beginn des Kurses bekannt gegeben bzw. sind per Aushang oder online den Kunden mitzuteilen. Ferien, Feiertage und feststehende Schließzeiten der Tanzschule werden hierin berücksichtigt.
Absagen/Änderungen von unserer Seite – wie im Folgenden erwähnt – erfolgen in Textform (E-Mail) oder telefonisch, ggf. auch durch Mitteilung auf einem Anrufbeantworter/Mobilfunkmailbox. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Kursgebühren und Mitgliedsbeiträge werden zur Kursanmeldung verbindlich mitgeteilt. Alle Preise beinhalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer. Die Gebühren und Beiträge werden in der Regel per Banklastschrift oder Banküberweisung bezahlt. Ein Anspruch des Kunden auf Barzahlung besteht nicht.
Bei befristeten Kursen ist die Kursgebühr per Überweisung, bar oder per Lastschriftauftrag im Rahmen der Anmeldung im Voraus bzw. spätestens am Tag der ersten Kursstunde zu entrichten.
Die Beiträge für Tanzkreise werden als Monatsbeitrag bezahlt. Es wird ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis eingegangen. Kündigungsrechte und weitere vertragliche Bedingungen finden Sie in §9 bis §12.
Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift zum Ersten des Monats abgebucht. Sofern Überweisung gewünscht wird, muss der Beitrag bis spätestens zum 10. des Monats auf dem Bankkonto der Tanzschule eingegangen sein.
Geänderte Kontoverbindungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Kosten, die durch eine fehlende Kontodeckung entstehen (Rücklastschrift-Gebühren), trägt der Verursacher. Ist der Kunde mit zwei Monatsbeiträgen im Verzug, so ist die Tanzschule zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages und zum Verlangen von Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
§6 Grundsätzliches
An den Kursen können nur gesunde Personen teilnehmen. Mit Anmeldung versichert der Teilnehmer, gesundheitlich zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs in der Lage zu sein.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder die mögliche Gefährdung anderer (z. B. durch Infektionskrankheiten) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn mitzuteilen. Der Kursleiter bzw. die Tanzschule behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Anweisungen des Kursleiters müssen befolgt werden.
Für alle Kurse, Workshops und sonstigen Veranstaltungen, die die Tanzmacher GmbH anbietet oder ausrichtet, gilt: Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden oder Kursstunden entbinden nicht von der Zahlung der vollen Beiträge.
Bei sämtlichen Tanzkursangeboten ist paarweises Erscheinen verpflichtend, sofern nichts anderes angekündigt ist.
Die Teilnahme an Pole-Dance-Kursen und Tanzkursen ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Minderjährige sind verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzuweisen.
§7 Änderungen im Kursablauf und in der Kursdurchführung
In Ausnahmefällen (z. B. zu geringe Kursteilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers/Trainers) kann ein Ersatzlehrer bzw. -trainer gestellt bzw. einzelne Stunden oder gesamte Kurse/Tanzkreise zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden.
Angaben zu Kursdaten, Terminen und Gebühren, die im Internet oder auf sonstigen Prospekten und Flyern der Tanzschule gemacht werden, erfolgen ohne Gewähr.
Für den Fall der Absage eines Kurses durch die Tanzschule erhält der Kunde bereits gezahlte Kursgebühren/Entgelte zurück oder er kann die vereinbarten Kursstunden nach seiner Wahl in einem anderen Kurs nachholen.
§8 Rücktrittsrecht für befristete Kurse
Die Tanzschule gewährt dem Kunden das Recht, kostenfrei von gebuchten befristeten Kursen zurückzutreten. Im Rahmen dieses Rücktrittsrechts kann der Kunde bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn durch Erklärung in Textform ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag bzgl. des gebuchten Kurses zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Kann ein Kunde einen befristeten Kurs aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Ende besuchen, zahlt die Tanzschule dem Kunden, bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, die verleibenden Stunden aus.
Bei geschäftlichen Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlender Kinderbetreuung gilt dieses Rücktrittsrecht nicht.
§9 Regelung für Tanzkreise
Paare eines Tanzkreises können grundsätzlich an den anderen Tanzkreisen teilnehmen. Wir behalten uns vor, die Teilnahme an anderen Tanzkreisen zu begrenzen oder abzulehnen.
Die Tanzschule ist in den Schulferien (ausgenommen Sommerferien) des Landes Brandenburg sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Der Monatsbeitrag bleibt davon unberührt.
Im Juli und August finden keine Kurse für Tanzkreise statt. Es fallen keine Beiträge für diese Monate an.
Die Tanzkreismitglieder können bei Verhinderung einen Antrag auf beitragsfreie Pausen stellen, sofern die Verhinderung voraussichtlich mindestens vier Wochen andauert (Nachweis!). Eine Pause kann immer nur für volle Monate gewährt und nicht rückwirkend beantragt werden.
§10 Kündigung durch Tanzkreismitglieder
Die Teilnahme an Tanzkreisen ist auf unbestimmte Dauer vereinbart.
Die Kündigung des Vertrags muss in Textform zum Ende des nächsten Monats erfolgen. Die Kündigung ist an Tanzmacher GmbH, Fabrikstraße 2a, 15517 Fürstenwalde/Spree oder per E-Mail an tanzen@tanzmacher.de zu richten. Ein Musterformular finden Sie
hier. Erst wenn eine Kündigung per Mail oder Brief durch unser Tanzschulbüro bestätigt wird, ist die Kündigung gültig. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihre Kündigung auch bei uns angekommen ist.
Wurde ein Vertrag fristgerecht gekündigt und wird dann innerhalb eines halben Jahres erneut abgeschlossen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro. Von der Berechnung der Bearbeitungsgebühr kann in besonderen Fällen abgesehen werden.
§11 Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wir sind berechtigt, die Monatsbeiträge anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung des Monatsbeitrags sind Sie berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats (spätestens jedoch bis zum Beginn der Gültigkeit neuer Monatsbeiträge) zu kündigen.
§12 Kündigung durch Tanzschule
Die Tanzschule ist berechtigt, den Vertrag mit einem Tanzkreismitglied ohne Angabe von Gründen zum Monatsende zu kündigen.
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes des Kunden gegen die guten Sitten oder die Hausordnung oder bei geschäftsschädigendem Verhalten des Kunden ist die Tanzschule berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und den Kunden sofort des Kurses und des Grundstücks zu verweisen. In diesem Fall besitzt der Kunde kein Recht auf Ausgleichszahlung und die Tanzmacher GmbH behält sich ausdrücklich vor, ein Hausverbot zu erteilen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§13 Gutscheine
Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum. Eine Barauszahlung gegen Rücknahme oder eine Auszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen.
§14 Datenspeicherung und Datenschutz
Im Rahmen unserer Verwaltungsaufgaben erheben, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung.
Der Kunden stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung durch die Tanzschule ausdrücklich zu.
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Tanzschule auf Datenträgern gespeichert werden.
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Tanzschule ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung oder Sperrung der persönlichen Daten des Kunden im Einklang mit den anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass von ihm/ihr in Zusammenhang mit der Tanzschule gemachte Aufnahmen, entschädigungslos und uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
§15 Haftung
Der allgemeine Aufenthalt und das Tanzen bzw. die je nach Kursart ausgeübte Betätigung in den Räumen, auf dem Grundstück und auf Veranstaltungen der Tanzmacher GmbH erfolgen auf eigene Gefahr.
Die Tanzmacher GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Kunden nehmen jederzeit auf eigene Gefahr und Verantwortung teil.
Die Tanzschule haftet nur für Schäden, soweit ihr, ihren Mitarbeitern, ihren Vertretern oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Für Diebstahl, den Verlust persönlicher Gegenstände oder sonstige Verluste in den Räumlichkeiten und auf Veranstaltungen der Tanzmacher GmbH wird keine Haftung übernommen.
Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit (dies sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
Soweit die Haftung der Tanzschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.
Ergänzend gelten die Haftungsregelungen der Hausordnung der Tanzschule.
§16 Verhalten in den Tanzschulräumen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht am Kursprogramm teilnehmen, ist nicht gestattet.
Das Erstellen von Film- und Fotoaufnahmen anderer Kunden und der Kursinhalte ist nicht gestattet.
In den Tanzschulräumen darf nicht geraucht werden.
Es ist auf geeignetes Schuhwerk zu achten (sauber, abrieblos und trocken)! Die Tanzschule kann jederzeit das Schuhwerk prüfen und Kunden entschädigungslos von der Kursteilnahme ausschließen, wenn das Schuhwerk nicht den Ansprüchen genügt.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Kleidung in keinem Fall abfärbt.
Ergänzend gelten die Regelungen der Hausordnung der Tanzschule.
Die Tanzmacher GmbH behält sich in allen Punkten ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche (Reparaturkosten, Stillstandskosten/Ausfallkosten/Gewinnentgang, Leerkosten, Mietkosten) geltend zu machen.
§17 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Tanzschule ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind.
In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule zumutbar ist. Die Tanzschule wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per Mail gegenüber Tanzmacher GmbH, Fabrikstraße 2a, 15517 Fürstenwalde/Spree widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
§18 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.